1.) Die Nutzung der Anlage und des Inventars erfolgt auf eigene
Gefahr.
Ein pfleglicher Umgang wird erwartet.
Für Sachbeschädigungen haftet der Nutzer.
2.) Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
3.) Das deutsche/kroatische Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Eltern haften für ihre Kinder.
4.) Im Gebäude herrscht Rauchverbot.
5.) Die Notausgänge und die Wege zu den Notausgängen müssen freigehalten werden.
6.) Der Vermieter erhält bei Mietantritt eine Kaution von 100€. Diese wird nach Kontrolle des Mietobjekts auf Schäden am Abreisetag ggf. zurück gegeben.
7.) Die Nutzung des Pools erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung des Vermieters, Eltern haften für Ihre Kinder. Das Springen vom Beckenrand und die Nutzung von Kleinteilen im Pool sind untersagt. Benutzung des Pools von Minderjährigen nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten.
8.) Die Ruhezeit von 22 Uhr bis 8 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit sollte Lärm vermieden werden.